Regelungen ab 20.3.22 für Büchereibesuch

Nach den Vorgaben der Fachstelle für Büchereiarbeit im Bistum Trier gelten aktuell in öffentlichen Büchereien und Archiven
– die Maskenpflicht (FFP2/medizinische Maske),
– die 3G-Regelung.
Bei der „3G-Regelung“ haben neben geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen
auch (negativ) getestete Personen Zugang zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Die vorgegebene Testpflicht gilt nicht für Minderjährige.
Bitte halten Sie für Ihren Büchereibesuch einen entsprechenden 3G-Nachweis bereit.

Der Zugang zur Bücherei erfolgt wieder über den “normalen” Hauseingang, nicht mehr über den Pfarrsaal.

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