3G für Büchereibesuch

Nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz, denen sich die Fachstelle für Büchereiarbeit im Bistum Trier angeschlossen hat, gelten seit dem 11.12.2021 in öffentlichen Büchereien und Archiven
– das Abstandsgebot von 1,5 Metern,
– die Maskenpflicht (FFP2/medizinische Maske),
– die Personenbegrenzung (1 Person pro 10 qm Besuchsfläche) sowie
– die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher („3G-Regelung“).
Bei der „3G-Regelung“ haben neben geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen auch getestete Personen Zugang zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die vorgegebene Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten.
Bitte halten Sie für Ihren Büchereibesuch einen entsprechenden 3G-Nachweis bereit.

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